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Urlaub

11.11.-22.11.2024

In dieser Zeit werden auch keine Mails gelesen oder bearbeitet - bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen Mails aus diesem Zeitraum(8.11.24 ab dem Ende der Ordinationszeit bis 24.11.24)auch im Nachhinein nicht bearbeiten können. Alle Mails ab dem 25.11.2024 werden wie gewohnt bearbeitet, es kann allerdings nach dem Urlaub immer etwas dauern, deshalb bitten wir Sie, dringende Medikamente noch vor dem 08.11.2024 zu bestellen, bzw. unsere Urlaubsvertretung zu kontaktieren!

uns vertritt nach telefonischer Terminvereinbarung

von 11.11.-22.11.2024

Dr. Apfalter Mathias, Mozartstr.24, 4020 Linz, Tel.: 0732/77 14 13

Dr. Füreder-Ebner Kathrin, Nietzschestr.25, 4020 Linz, Tel.: 0732/77 63 26

Dr. Keskinsoy-Kahraman, Prinz-Eugen-Str. 108, 4020 Linz, Te.: 0732/60 46 51

Dr. Öttl Elisabeth, Hafenstr.68, 4020 Linz, Tel.: 0732/77 93 87

NEUE Regelungen

VORSORGEUNTERSuchungen

Termine für Vorsorgeuntersuchungen sind bei uns in der Regel bereits auf Wochen im voraus ausgebucht.

Leider kommt es in letzter Zeit gehäuft vor, dass Patienten ihre Termine für Vorsorge-Untersuchungen nicht wahrnehmen und auch nicht absagen! Bei NICHT-Erscheinen und NICHT-Absagen zum VU-Termin wird deshalb künftig eine Gebühr von Euro 50 verrechnet!

e-CARD

Ihre e-card ist bei jedem Arztbesuch vorzuweisen, da nur so der Arzt prüfen kann, ob ein VErsicherungsanspruch besteht. SOllten Sie ihre e-card vergessen haben, wird künftig eine ecard-Ersatzgebühr von 29 Euro eingehoben. Diese wird rückerstattet, wenn Sie die e-card noch im selben Quartal nachbringen.

Mit 1.5.2023 Fiel Die FFP2 Maskenpflicht auch in den Arztpraxen.

wir Behandeln viele Immungeschwächte Patienten und Bitten Sie, bei Erkältungskrankheiten weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen, bzw. wenn Sie das nicht möchten, vor der Praxis Platz zu nehmen, bis Sie aufgerufen werden.

Wir versuchen die Ansteckungsgefahr für uns und unsere Patienten so gering wie möglich zu halten und Bitten um Ihre Mithilfe.

REZEPTE

Auf Grund eine Umstellung des e-CARD Systems ist es Nötig vierteljährlich - D.H. alle 3 Monate - mit der e-card Vorbeizukommen, damit Rezepte Weiterhin Elektronisch auf der E-Card gespeichert werden können!

Bitte Beachten Sie, dass auch die Bewilligungspflicht für Viele Medikamente wieder in Kraft getreten ist:

Sollten Sie ein Bewilligungspflichtiges Medikament einnehmen, kommen sie bitte in die Ordination,Bevor Ihr Medikament ausgeht!

manchmal Dauert es einige Zeit, bis die Medikamente von den Krankenkassen bewilligt werden können!

Ansonsten Ersuchen wir Sie eine persönliche Rezeptbestellung und Abholung am Schalter möglichst zu vermeiden. Wir bitten Sie, Rezepte telefonisch, per e-mail oder per Posteinwurf zu bestellen. Für den Posteinwurf liegen Bestelllisten neben unserem Postkasten im Erdgeschoß oder am Ordinationsschalter auf.

Telefonische Rezeptbestellung bitte zu folgenden Zeiten:

Dienstag, Donnerstag und FReitag von 10 Uhr bis 11:30 Uhr

Montag und Mittwoch von 16 Uhr bis 18:30 Uhr

Besprechung von Befunden

Die Besprechung von Befunden erfolgt nach Möglichkeit telefonisch oder auf Wunsch auch per Mail. Für die telefonische Befundbesprechung erhalten Sie einen Termin.

Ordinationszeiten

Montag: 14:00 - 19:00
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 14:00 - 19:00
Donnerstag: 08:30 - 11:30
Freitag: 07:30 - 11:30

Wir Versuchen das Patientenaufkommen in der Ordination möglichst gering zu halten, um ein mögliches Ansteckungsrisiko zu vermeiden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per e-mail einen Termin, auch bei akuten Beschwerden(sie erhalten hier einen Einschubtermin, möglichst noch am selben Tag!).

Auch für Rezepte müssen unsere Patienten nicht persönlich vorbeikommen. Sie können diese telefonisch, per e-mail oder Einwurf einer Bestellliste in unser Postfach(Listen liegen im EG neben den Postfächern auf) vorbestellen. Die Rezepte werden auf Ihrer e-card gespeichert und können in jeder Apotheke gegen Vorlage der e-card abgeholt werden. Das Papierrezept wurde von den Krankenkassen durch das elektronische Rezept Ersetzt und ist vorerst nur Mehr für wenige, Spezielle Verordnungen nötig . Das Elektronische Rezept gilt auch Für Patienten, die sich vom ELGA-System abgemeldet haben.

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